Die Psychotherapie ist ein Oberbegriff für psychologische Heilverfahren, mit dem Ziel der Diagnose, Heilung oder Linderung seelisch bedingter Störungen. Es geht also im weitesten Sinne um die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Die Psychotherapie ist eine wissenschaftliche anerkannte und in ihrer Wirkung gut belegte Heilmethode. Hiervon muss man die psychologische Beratung abgrenzen, die nicht das Ziel der Diagnose und Behandlung von Erkrankungen hat (z.B. Lebensberatung, Coaching etc.).
In der Psychotherapie werden primär keine Medikamente verwendet. Der Zugang zu den seelischen Erkrankungen erfolgt u.a. über sprachliche und gefühlsbezogene Strategien der Gesprächsführung. Entsprechend wichtig ist die therapeutische Beziehung, also die Qualität des Arbeitsbündnisses und der vertrauensvollen Arbeitsatmosphäre.
Häufig kommt es jedoch vor, dass eine medikamentöse Behandlung im Rahmen einer fachärztlichen Mitbehandlung parallel zur Psychotherapie erfolgt, z.B. bei Depressionen.
Klassisches Anwendungsgebiet der Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Ängsten oder psychosomatischen Beschwerden. Zum Teil ist eine Psychotherapie auch im Zusammenhang einer körperlichen Erkrankung notwendig, z.B. bei der Mitbehandlung bzw. der Bewältigung von Krebsleiden oder in der Schmerztherapie.
Weitere Behandlungsfelder sind u.a.:
- Zwänge
- Traumafolgestörungen
also Beeinträchtigungen nach schwerwiegenden Erlebnissen wie Unfällen, Gewalterfahrungen etc. - Anpassungsstörungen
z.B. depressive Verarbeitung von Lebensveränderungen - Psychosen
- Suchterkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
z.B. Borderline-Störung - Phobien
- Schlafstörungen
- Erschöpfungssyndrome
- Essstörungen
z.B. Magersucht oder Bulimie - . . . und vieles mehr
Seit dem 1.1.1999 ist die Bezeichnung Psychotherapeutin und Psychotherapeut durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt. Die hierbei entstandenen Berufstitel sind etwas sperrig und sollen nun geklärt werden.
In Deutschland darf man sich nur dann Psychotherapeutin oder Psychotherapeut nennen, wenn man aufgrund seiner Qualifikation eine staatliche Anerkennung, die sogenannte Approbation erhalten hat. Dies ist nur Personen möglich, die erfolgreich Psychologie, Medizin, oder für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Pädagogik oder Sozialpädagogik studiert haben. Darüber hinaus haben alle Menschen, die Psychotherapie ausüben eine mehrjährige Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren, der sog. Richtlinientherapie, absolviert.
Nur Menschen, die diese Voraussetzungen erfüllen sind dazu berechtigt, psychotherapeutisch zu behandeln und mit den Krankenkassen abzurechnen.
Hier gibt es verschiedene Berufsgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
Psychologische PsychotherapeutInnen
Diese haben ein Psychologie-Studium abgeschlossen und anschließend eine mehrjährige, staatlich anerkannte Zusatzausbildung in mindestens einem Therapieverfahren absolviert. Mit der Approbation, der staatlichen Anerkennung, dürfen sie den Titel Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut führen. Ein Psychologischer Psychotherapeut darf im Unterschied zum ärztlichen Psychotherapeuten keine Medikamente verordnen, krankschreiben oder Krankenhauseinweisungen ausstellen.
Ärztliche PsychotherapeutInnen
Sie haben zunächst ein Medizinstudium abgeschlossen. Für ihre psychotherapeutische Tätigkeit eignen sie sich im Anschluss weitere Fähigkeiten im Rahmen einer Facharztausbildung oder Weiterbildung an.
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
Die Zulassung als approbierte Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen erfordert ein abgeschlossenes Studium entweder in Psychologie, Pädagogik, Musiktherapie oder Sozialpädagogik. Nach dem Studium muss eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert werden.
Alle approbierten, psychotherapeutisch tätigen Menschen sind nachweislich verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen weiterzubilden. So wird eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung sichergestellt.